Medical Device Regulation (MDR)Werden Sie den regulatorischen Anforderungen gerecht.

Medical Device Regulation MDR – Medizinprodukteverordnung
Wer Medizinprodukte herstellt, importiert oder vertreibt, kommt am Begriff Medical Device Regulation nicht vorbei. Die aktuelle europäische Verordnung über Medizinprodukte trägt den Namen Verordnung (EU) 2017/745, oder eben kurz MDR. Diese ist am 25. Mai 2017 in Kraft getreten und ersetzt damit zwei Richtlinien:
Während der Übergangsfrist war die Zertifizierung noch nach altem und neuem Recht möglich. Doch spätestens seit Geltungsbeginn und nach Ablauf noch gültiger EG-Zertifikate müssen Hersteller von Medizinprodukten beim Inverkehrbringen die Anforderungen der MDR berücksichtigen und umsetzen. Umso wichtiger ist es, sich mit der neuen Medizinprodukte-Verordnung auseinanderzusetzen.
Die Richtlinie 98/79/EG über in-vitro Diagnostika (IVD) wurde durch eine eigene neue EU-Verordnung, die In-Vitro Diagnostic Medical Devices Regulation (IVDR), ersetzt. Die Übergangsfrist der IVDR endete zum 26. Mai 2022.
Wesentliche Änderungen durch die Medical Device Regulation (MDR)
Unser Beratungsangebot zur MDR
Wir unterstützen Sie dabei, die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Fertigung, das Inverkehrbringen und die Überwachung von Sicherheit und Leistung der in Verkehr gebrachten Produkte, zu verstehen und umzusetzen.
Persönlich und kompetent begleiten wir Sie in den folgenden Aufgabengebieten:
Ihr Umstieg auf die MDR.
Wir beantworten Ihre zentralen Fragen zur Medical Device Regulation und erläutern Ihnen den Handlungsbedarf.
Für Hersteller einiger Produkttypen hat die Medical Device Regulation die Hürden besonders verschärft. Dazu zählen u. a. Produkte, die Nanopartikel oder Arzneimittel enthalten, Implantate und Produkte, die zur Klasse der wiederverwendbaren chirurgischen Instrumente zählen. Auch Hersteller medizinischer Software trifft der Umstieg besonders hart. Eine Änderung der Klassifizierung zieht Änderungen im Konformitätsbewertungsverfahren nach sich. Damit müssen Hersteller besondere Herausforderungen bewältigen, die das Inverkehrbringen des Produktes verzögern können.
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