MDR Schulung für Hersteller von Sonderanfertigungen (Medizinprodukte)

Sonderanfertigungen bei Medizinprodukten werden nach ärztlicher Verschreibung eigens für einen bestimmten Patienten gefertigt (Art. 2 Nr. 3 MDR). Diese Online-Schulung vermittelt Ihnen in sechs Modulen, welche Pflichten sich daraus ergeben und wie Sie sie rechtskonform umsetzen.

Der Kurs ist in 6 Module aufgeteilt. Je nach Vorkenntnissen benötigen Sie max. 3 Stunden.
Der Online-Kurs wird als Selbstlernkurs durchgeführt. Somit ist der Einstieg jederzeit und Pausen individuell möglich.
Nach dem Beenden des Kurses erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.
zzgl. MwSt. Bei mehr als 10 Teilnehmern profitieren Sie von Sonderkonditionen.

Gesetzliche Anforderungen kennen und umsetzen

Die wesentlichen Grundlagen - kompakt in kurzer Zeit

Hersteller von Sonderanfertigungen

Für Sonderanfertigungen erlaubt Anhang XIII der MDR ein vereinfachtes Konformitätsbewertungsverfahren. Die übrigen Pflichten bleiben bestehen: Qualitätsmanagement, Risikomanagement, klinische Bewertung, Kennzeichnung und die Überwachung nach dem Inverkehrbringen gelten auch für Sie als Hersteller von Sonderanfertigungen.

Diese Online-Schulung vermittelt kompakt und verständlich, welche Anforderungen der Medizinprodukte-Verordnung (MDR) für Sonderanfertigungen gelten und wie Sie sie sicher und rechtskonform umsetzen. Wenn Sie den vollständigen Überblick über die Verordnung suchen, ist unsere MDR Schulung für den Gesamtüberblick der passende Kurs.

Sie brauchen über die Schulung hinaus Unterstützung? Wir bieten Beratung zu MDR und IVDR für Hersteller von Medizinprodukten.

Qualifikation für Hersteller von Sonderanfertigungen nach MDR

Flexibler Online-Kurs zur rechtskonformen Umsetzung der MDR-Anforderungen

Eine Sonderanfertigung ist ein Medizinprodukt, das nach ärztlicher Verschreibung eigens für einen bestimmten Patienten hergestellt wird und keinem serienmäßig gefertigten Produkt entspricht. Betroffen sind vor allem Orthopädie-Techniker, Reha-Techniker und Orthopädieschuhmacher. Für sie gelten dieselben Grundsätze wie für Serienhersteller, nur das Konformitätsbewertungsverfahren ist vereinfacht.

Zielgruppe: Hersteller von nicht implantierbaren Sonderanfertigungen gemäß Art. 2 Nr. 3 MDR

Voraussetzungen: keine

Kursart: Online-Selbstlern-Kurs

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Aufbau des Kurses

Inhalte und Ablauf

Der Kurs besteht aus sechs Modulen: Medizinprodukterecht, Medizinprodukte, Klassifizierung, Konformitätsbewertung, Kennzeichnung und Qualitätsmanagement-System. Der Zeitaufwand liegt je nach Vorkenntnissen bei zwei bis drei Stunden. Sie starten jederzeit, lernen im eigenen Tempo und erhalten am Ende eine Teilnahmebescheinigung. Die Schulung umfasst folgende Themen:

1. Modul: Medizinprodukterecht
Das erste Modul beginnt mit Ausführungen zur europäischen Medizinprodukte-Verordnung. Im weiteren Verlauf werden neben den Übergangsfristen der MDR die Anpassungen der deutschen Gesetzgebung im Rahmen des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG) näher betrachtet. Am Ende der Lerneinheit erhalten Sie einen Überblick zu den neuen und geänderten Anforderungen für Hersteller von Sonderanfertigungen.

2. Modul: Medizinprodukte
In diesem Modul werden Begriffe wie Medizinprodukt, Sonderanfertigung und Serienprodukt definiert und voneinander abgegrenzt. Abschließend werden die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen gemäß Anhang I der Medizinprodukte-Verordnung benannt.

3. Modul: Klassifizierung
Dargestellt werden die Kriterien für die Klassifizierung von Medizinprodukten nach Risikoklassen. Es folgen Beispiele.

4. Modul: Konformitätsbewertung
Im vierten Modul werden die Vorgaben der MDR und des MPDG zum Bereitstellen von Sonderanfertigungen auf dem Markt erläutert. Sie erhalten einen Überblick zu den Angaben der Erklärung gemäß Anhang XIII, deren Aufbewahrungsfrist sowie der geforderten Dokumentation für Sonderanfertigungen. Für Serienprodukte gelten dagegen die vollen Anforderungen an die technische Dokumentation für Medizinprodukte.

5. Modul: Kennzeichnung
Mit Ausnahme von Sonderanfertigungen tragen alle Produkte, die den Anforderungen der Verordnung entsprechen, die CE-Kennzeichnung. Erfahren Sie, worauf Sie bei Zwischenprodukten zur Herstellung von Sonderanfertigungen achten müssen. Neben der Darstellung grafischer Symbole zur Kennzeichnung werden in diesem Modul die Hinweise der Gebrauchsanweisung benannt. Das UDI-System ist nicht Gegenstand der Lerneinheit, da es für Sonderanfertigungen nicht relevant ist.

6. Modul: Qualitätsmanagement-System
Für Sonderanfertigungen erlaubt die MDR im Anhang XIII Vereinfachungen bei der Konformitätsbewertung. Diese Vereinfachungen betreffen aber nicht das Qualitätsmanagementsystem. Das letzte Modul erläutert alle relevanten Aspekte des QM-Systems, darunter auch das Risikomanagement nach ISO 14971. Lernen Sie außerdem die Formen der Marktbeobachtung zu unterscheiden: Überwachung nach dem Inverkehrbringen, Vigilanz und Marktüberwachung durch die Behörden.

Auszug aus den Schulungsunterlagen

Lebendiger Methodenmix mit konkreten Beispielen

Besonderheiten für Hersteller von Sonderanfertigungen nach MDR
Abgrenzung zwischen Sonderanfertigung und Serienprodukt gemäß MDR
Anforderungen an Hersteller von Sonderanfertigungen nach MDR
Kennzeichnungspflichten bei Sonderanfertigungen ohne CE-Kennzeichnung
Risikomanagement für Sonderanfertigungen nach MDR
Meldefristen und Pflichten für Hersteller von Sonderanfertigungen

Online-Seminar

Flexibilität beim Lernen

Die Schulung richtet sich an Hersteller nicht implantierbarer Sonderanfertigungen, insbesondere Orthopädie-Techniker, Reha-Techniker und Orthopädieschuhmacher. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Als Online-Selbstlernkurs findet die Schulung ortsunabhängig statt, Reisekosten entfallen und Sie können jederzeit pausieren.

Als Online-Selbstlernkurs findet die Schulung ortsunabhängig statt. Sie sparen Reisekosten, können jederzeit pausieren und lernen anhand nachvollziehbarer Beispiele aus der Praxis. Einen Überblick über alle Schulungen für Medizinprodukte-Hersteller finden Sie in unserer Schulungsübersicht.

Häufige Fragen zur MDR Schulung für Hersteller von Sonderanfertigungen

FAQ

Eine Sonderanfertigung ist ein Medizinprodukt, das nach ärztlicher Verschreibung eigens für einen bestimmten Patienten angefertigt wird und keinem serienmäßig hergestellten Produkt entspricht (Art. 2 Nr. 3 MDR). Dazu zählen unter anderem orthopädische und Reha-technische Hilfsmittel sowie orthopädische Schuhe. Die Schulung erklärt Modul für Modul, welche Anforderungen sich daraus für Sie als Hersteller ergeben.

Die Schulung richtet sich an Hersteller von nicht implantierbaren Sonderanfertigungen, insbesondere Orthopädie- und Reha-Techniker sowie Orthopädieschuhmacher. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, die Module eignen sich sowohl für Einsteiger als auch für Fortgeschrittene.

Nach Abschluss der Schulung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Ein Zertifikat ist für diesen Kurs nicht vorgesehen, da die Herstellung von Sonderanfertigungen anders als beispielsweise die Tätigkeit als Medizinprodukteberater nach § 83 MPDG keiner gesetzlichen Qualifikationspflicht unterliegt.

Nein. Sonderanfertigungen tragen keine CE-Kennzeichnung. Stattdessen stellt der Hersteller die Erklärung nach Anhang XIII MDR aus und gibt sie dem Patienten mit. Zwischenprodukte, die zur Herstellung einer Sonderanfertigung verwendet werden, können dagegen CE-gekennzeichnet sein. Modul 5 der Schulung erklärt die Kennzeichnungspflichten im Detail.

Anhang XIII MDR regelt das Verfahren für Sonderanfertigungen. Der Hersteller erstellt eine Erklärung mit Angaben zu Produkt, Patient und verschreibender Person, dokumentiert Herstellungsort und Auslegungsmerkmale und bewahrt die Unterlagen auf. Die Vereinfachungen betreffen nur die Konformitätsbewertung, nicht das Qualitätsmanagementsystem.

Die Schulung umfasst sechs Module und dauert je nach Vorkenntnissen zwei bis drei Stunden. Sie kostet 169 Euro zzgl. MwSt. pro Teilnehmer, ab zehn Teilnehmern gelten Sonderkonditionen. Der Einstieg ist jederzeit möglich, gelernt wird im eigenen Tempo.

Typische Sonderanfertigungen sind orthopädische Einlagen und Maßschuhe, Prothesen, Orthesen, individuell gefertigte Rollstühle und Sitzschalen sowie Zahnersatz. Gemeinsam ist ihnen: Sie werden nach ärztlicher Verschreibung für eine bestimmte Person gefertigt. Serienprodukte, die lediglich angepasst werden, gelten nicht als Sonderanfertigung.

Ja. Auch für Sonderanfertigungen ist eine Dokumentation zu erstellen und aufzubewahren, die Herstellungsort, Auslegung und Leistungsdaten des Produkts nachvollziehbar macht. Der Umfang ist geringer als bei Serienprodukten, entbindet aber nicht von der Nachweispflicht. Modul 4 der Schulung behandelt die geforderte Dokumentation.

Stimmen unserer Kurs-Teilnehmer

Das sagen unsere Kunden

"Die trockene Theorie der MDR und damit verbundener gesetzlicher Vorgaben wurde kurz und knapp zusammengefasst, was zu einem kurzweiligen Schulungserlebnis geführt hat. Die digitale Umsetzung der Schulung war nicht überladen und selbsterklärend. Besonders möchte ich die gute Betreuung und individuelles Eingehen auf besondere Umstände betonen. Ich werde Sie weiter empfehlen und freue mich auf die nächste Schulung."
Management Support – Jean Bernsee

Noch Fragen zur Schulung?

Antworten zu Inhalten, Ablauf und Teilnahme finden Sie in unseren FAQ. 
Für organisatorische oder gruppenbezogene Fragen unterstützen wir Sie gerne persönlich.

Schulungen: +49 34293 4797-27