Zulassung von Medizinprodukten – Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Produkt sicher auf den Markt zu bringen

Von der Idee bis zur CE-Kennzeichnung: Wir beraten und begleiten Hersteller durch den gesamten Zulassungsprozess nach MDR. 

Unsere Experten unterstützen Sie bei allen nötigen Schritten: kompetent & zuverlässig.

Ihr Partner für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten 

Unterstützung von A-Z: Bis Ihr Medizinprodukt am Markt ist

Inverkehrbringen

Unser oberstes Ziel ist es: Ihr Medizinprodukt effizient und rechtskonform zur Marktzulassung zu führen. Ob Start-up oder etablierter Hersteller – wir bieten maßgeschneiderte Lösungen für jede Projektphase.

Definition:
„Inverkehrbringen“ ist die Bezeichnung für die erstmalige Bereitstellung eines Produkts, mit Ausnahme von Prüfprodukten, auf dem Unionsmarkt

Voraussetzungen für Hersteller

Was Hersteller für die Zulassung von MP-Produkten mitbringen müssen

Sie möchten Ihr Medizinprodukt so schnell wie möglich und gesetzeskonform in den Markt bringen (Inverkehrbringen)?
Wir unterstützen Sie in diesem Prozess.

Damit ein Produkt als Medizinprodukt Inverkehr gebracht werden darf, muss es als Medizinprodukt zugelassen sein.

Für die Zulassung werden vom Hersteller benötigt:

Risikoklassen von Medizinprodukten 

Wie wird Ihr Produkteingestuft?

l

Risikoklasse l

Beschreibung: Geringes Risiko
Beispiel: Verbandmittel, Lesebrillen

Is / Im / Ir

Risikoklasse Is / Im / Ir

Beschreibung: Risikoklasse I mit Sonderfunktionen
Beispiel: Sterile Tupfer, Thermometer, Skalpelle

IIa

Risikoklasse IIa

Beschreibung: Mittleres Risiko
Beispiel: Zahnfüllmaterial, Hörgeräte

IIb

Risikoklasse IIb

Beschreibung: Höheres Risiko
Beispiel: Infusionspumpen, Beatmungsgeräte

III

Risikoklasse IIb

Beschreibung: Höheres Risiko
Beispiel: Herzklappen, Implantate

Hinweis:

Die Klassifizierungsregeln eines Medizinprodukts bestimmen den Umfang des Konformitätsbewertungsverfahrens, das faktisch das Zulassungsverfahren für Medizinprodukte in der EU darstellt.

Je nach Risikoklasse des Produkts entscheidet sich, ob eine Konformitätsbewertungsstelle in das Verfahren eingebunden werden muss. Diese prüft die Konformität mit den gesetzlichen Anforderungen und bescheinigt sie gegebenenfalls durch eine Konformitätsbescheinigung – Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und die Bereitstellung auf den Markt.

Der Weg zur CE-Kennzeichnung der Produkte

Konformitätsbewertungsverfahren

Für Medizinprodukte gelten spezielle Konformitätsbewertungsverfahren gemäß der EU-Verordnung MDR (EU) 2017/745. Die Auswahl hängt von der Risikoklasse des Produkts ab – Klasse I (niedrigste Risikoklasse) bis Klasse III (höchste Risikoklasse).

Ablauf je nach Klasse:

Die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen umfassen unter anderem:

I

Risikoklasse I

Selbstdeklaration durch den Hersteller

Is / Im / Ir

Risikoklasse Is / Im / Ir

Prüfung des Sonderaspekts durch eine Benannte Stelle

IIa, IIb und III

Risikoklasse IIa, IIb und III

Prüfung der technischen Dokumentation
Audit des Qualitätsmanagementsystems
Prüfung der klinischen Bewertung 
Ausstellung eines Zertifikats durch die Konformitätsbewertungsstelle

Ergebnis:

Ausstellung der EU-Konformitätserklärung und Anbringung der CE-Kennzeichnung (inkl. Kennnummer der Benannten Stelle bei höheren Klassen)

Voraussetzungen für die Bereitstellung auf dem Markt 

Was vor der Markteinführung zu beachten ist

Unsere Leistung

So unterstützen wir Sie

Behördliche Schritte bei der Zulassung von Medizinprodukten (EU-Markt)

Die 9 Schritte zur Marktzulassung 

Die behördlichen Schritte zur Zulassung eines Medizinprodukts hängen von der Risikoklasse und dem jeweiligen Markt ab. Für den europäischen Markt (EU) sind die Behördenprozesse durch die Verordnung MDR (EU 2017/745) geregelt. Im folgenden sehen Sie die behördlich relevanten Schritte, die insbesondere bei höheren Risikoklassen (IIa, IIb, III) notwendig sind:

1

Klassifizierung des Produkts

Was passiert?
Der Hersteller stuft das Produkt gemäß MDR in die richtige Risikoklasse ein.

Behördlicher Bezug:
Bei Unsicherheiten hinsichtlich der Klassifizierung kann eine Vorabklärung sinnvoll sein, um quasi durch eine Klassifizierungsentscheidung des BfArM eine rechtssichere Einordnung herbeizuführen.

2

Konformitätsbewertungsstelle auswählen (falls erforderlich)

Was passiert?
Für Produkte ab Klasse Is/Im/Ir und höher muss eine Benannte Stelle beteiligt werden.

Behördlicher Bezug:
Die Zertifizierungsstelle ist von der EU benannt und agiert als unabhängige Prüfinstanz. Sie ersetzt die direkte behördliche Prüfung.

3

Einreichung der technischen Unterlagen

Was passiert?
Der Hersteller reicht die vollständigen regulatorische Dokumentation bei der benannten Stelle ein.

Inhalte:

  • Produktbeschreibung inkl. Zweckbestimmung des Produkts
  • Risikomanagement-Akte
  • Gebrauchsanweisung und Kennzeichnung
  • Klinische Bewertung gemäß Anhang XIV
  • Nachweise zur Biokompatibilität, Sterilität etc.
  • Herstellungs- und Designinformationen
  • Validierungs- und Verifizierungsdaten

Behördlicher Bezug:
Die Stelle prüft die Unterlagen im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens, das Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung und das Inverkehrbringen des Produkts ist.

4

Audit des Qualitätsmanagementsystems

Was passiert?
Die Benannte Stelle führt ein Audit beim Hersteller durch.

Ziel:
Nachweis eines funktionierenden QMS nach ISO 13485 und MDR.

5

Bewertung der klinischen Daten 

Was passiert?
Die Zertifizierungsstelle prüft die klinische Bewertung oder die Ergebnisse einer klinischen Prüfung.

Behördlicher Bezug:
Bei klinischen Prüfungen ist eine Genehmigung durch die Ethikkommission und ggf. das BfArM (Deutschland) erforderlich.

6

Ausstellung des Zertifikats

Was passiert?
Nach erfolgreicher Prüfung stellt die Benannte Stelle ein Konformitätszertifikat aus.

Behördlicher Bezug:
Dieses Zertifikat ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung bei Produkten höherer Klassen.

7

EU-Konformitätserklärung & CE-Kennzeichnung

Was passiert?
Der Hersteller erklärt offiziell die Konformität mit der MDR oder IVDR und bringt das CE-Zeichen an.

Behördlicher Bezug:
Bei Produkten mit Konformitätsbewertungsstelle muss deren vierstellige Kennnummer neben dem CE-Zeichen stehen.

8

Registrierung in EUDAMED

Was passiert?
Der Hersteller registriert sich und das Produkt in der EU-Datenbank EUDAMED.

Behördlicher Bezug:
Diese Registrierung ist verpflichtend und dient der Marktüberwachung.

9

Post-Market Surveillance & Vigilanz 

Was passiert?
Der Hersteller muss ein System zur Marktüberwachung einrichten.

Behördlicher Bezug:
Schwerwiegende Vorkommnisse müssen an die zuständigen Behörden gemeldet werden (z. B. BfArM in Deutschland).

Arten von Konformitätsbewertungen

Konformitätsbewertung

Um die Einhaltung der grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen nachzuweisen, muss der Hersteller eine Konformitätsbewertung durchführen. Das Verfahren besteht aus einer Reihe von Schritten, die vom Hersteller selbst oder durch eine benannte Stelle durchgeführt werden können.

Bewertungsverfahren des Herstellers:
Der Hersteller führt das Konformitätsbewertungs-Verfahren selbst durch.
Bewertung durch eine benannte Stelle:
Eine Benannte Stelle führt das Bewertungsverfahren durch.
Bewertung durch eine benannte Stelle mit Inspektionen:
Eine benannte Stelle führt das Konformitätsbewertungs-Verfahren durch und führt zusätzlich Inspektionen des Herstellers durch.
Bewertungsverfahren durch eine Benannte Stelle mit vollständigem QM-System:
Eine benannte Stelle führt das Konformitätsbewertungs-Verfahren durch und bestätigt, dass der Hersteller ein umfassendes QM-System implementiert hat.

Die vier verschiedenen Arten

Risikoklassen

Die Art des Verfahrens hängt von der Risikoklasse des Medizinproduktes ab. Es gibt vier Risikoklassen:

Die Konformitätsbewertung umfasst die folgenden Schritte

Durchführung der Konformitätsbewertung

1

Bewertung der Risikoklasse

Der Hersteller muss zunächst die Risikoklasse des Medizinprodukts bestimmen. Dies erfolgt auf der Grundlage der Kriterien, die in der Medizinprodukte-Verordnung (MDR) und der In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR) festgelegt sind.

2

Erstellung der technischen Dokumentation

Der Hersteller muss eine technische Dokumentation erstellen, die die Konformität des Medizinprodukts mit den grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen nachweist. Die technische Dokumentation muss unter anderem Informationen über die Konstruktion, Herstellung, Leistung und Sicherheit des Medizinprodukts enthalten.

3

Konformitätsbewertung

Der Hersteller oder eine benannte Stelle muss die Konformität des Medizinprodukts mit den grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen bewerten. Die Konformitätsbewertung kann verschiedene Formen annehmen, je nach Art des Medizinprodukts und der gewählten Art des Konformitätsbewertungsverfahrens.

4

Erstellung der Konformitätserklärung

Der Hersteller muss eine Konformitätserklärung ausstellen, in der er bestätigt, dass das Medizinprodukt die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt.

Nach erfolgreicher Konformitätsbewertung

CE-Kennzeichnung

Wenn das Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde, darf der Hersteller das Medizinprodukt mit der CE-Kennzeichnung versehen. Die CE-Kennzeichnung ist ein viereckiges Zeichen mit den Buchstaben „CE“ und einer vierstelligen Kennnummer.

Anforderungen an die CE-Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung muss auf dem Medizinprodukt selbst oder auf seiner Verpackung angebracht werden. Die CE-Kennzeichnung muss gut sichtbar und lesbar sein.

Beantragung der CE-Kennzeichnung

Der Hersteller muss die CE-Kennzeichnung nicht bei einer Behörde beantragen. Die CE-Kennzeichnung ist eine Eigenerklärung des Herstellers.

Europäische Datenbank für Medizinprodukte

EUDAMED

Seit dem 26. Mai 2021 müssen alle Medizinprodukte, die in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden, in die EUDAMED-Datenbank eingetragen werden. Die EUDAMED-Datenbank ist eine zentrale Datenbank, in der alle Informationen zu Medizinprodukten gespeichert werden.

Ziel der EUDAMED

Die EUDAMED hat zwei Hauptziele:

  1. Verbesserung der Sicherheit von Medizinprodukten: Die EUDAMED soll die Überwachung von Medizinprodukten in der Europäischen Union verbessern. Dazu soll sie den Behörden und anderen zuständigen Stellen einen besseren Überblick über den Markt für Medizinprodukte verschaffen.

  2. Erleichterung des freien Warenverkehrs: Die EUDAMED soll den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union erleichtern. Dazu soll sie die Bereitstellung von Informationen über Medizinprodukte für alle Beteiligten erleichtern.

Die EUDAMED ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Sicherheit von Medizinprodukten und zur Erleichterung des freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union. Die Informationen in der EUDAMED sind für alle Beteiligten, die mit Medizinprodukten in Berührung kommen, von Bedeutung.

Anmerkungen

  • Die einzelnen Schritte des Marktzulassungsprozesses können je nach Art des Medizinprodukts und der gewählten Art der Konformitätsbewertung variieren. 

  • Der Hersteller sollte sich frühzeitig mit einem Rechtsanwalt oder einer Beratungsfirma für regulatorische Angelegenheiten beraten, um sicherzustellen, dass der Marktzulassungsprozess ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Trautmann Ratgeber

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Das sagen unsere Kunden

Bewertungen und Testimonials

"Das gesamte Team der Trautmann Group aus Naunhof bei Leipzig stand uns immer mit fachkräftigem Rat und großem Engagement zur Seite und ermöglichte uns in gemeinsamer Arbeit, die vielen gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen für unser Produkt zu erfüllen und damit den Markteinstieg rechtskonform zu meistern. Sie haben uns sehr geholfen, in kurzer Zeit unsere Prozesse und all die vielen dokumentarischen Anforderungen unseres Unternehmens effektiv und strukturiert umzusetzen."

Anna Vonnemann
ReMoD UG 
(haftungsbeschränkt)

"Wir sind mit der Betreuung unseres Unternehmens sehr zufrieden und konnten dadurch unsere Ziele im seitlichen Rahmen erreichen."

Katrin Büttner
SM Kunststoffverarbeitung e.K.

"Mit Hilfe der Software kommt Struktur und Planung in unsere QM Dokumentation. die Software ist verständlich aufgebaut und es wird stetig an deren Weiterentwicklung gearbeitet. Vielen Dank für Ihren guten und professionellen Kontakt, auch für jede Hilfe spontan, wenns mal "brennt" vor einer Zertifizierung. Machen Sie weiter so."

Steffi Grimm
Reha-Zentrum Helmbrechts GmbH

FAQ

Inverkehrbringen von Medizinprodukten mit CE-Kennzeichnung

Für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten in der EU gelten die Medizinprodukte-Verordnung (MDR) und die In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR). Diese Verordnungen legen die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen fest, die Medizinprodukte erfüllen müssen, um in der EU in Verkehr gebracht werden zu dürfen.

Hersteller von Medizinprodukten, die in der EU in Verkehr gebracht werden sollen, haben die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen der MDR oder IVDR zu erfüllen. Sie müssen dies durch ein Konformitätsbewertungsverfahren nachweisen. Wenn das Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde, dürfen die Hersteller ihre Produkte mit der CE-Kennzeichnung versehen.

Produktsicherheit ist der Zustand eines Produkts, bei dem ein unvertretbares Risiko für die Sicherheit oder Gesundheit von Personen ausgeschlossen ist. Die Produktsicherheit von Medizinprodukten wird durch die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen der MDR oder IVDR geregelt.

Medizinprodukte dürfen in der Europäische Union nur von Herstellern, Importeuren oder Großhändlern vertrieben werden, die in der EU niedergelassen sind und über eine gültige Erlaubnis verfügen.

Eine Richtlinie ist ein Rechtsakt der Europäischen Union, der den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit gibt, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinie ist dann in allen Mitgliedsstaaten in Kraft, in denen sie umgesetzt wurde.

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