Schulung Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Umfang: 6 Module, ca. 4-6 Stunden
Gebühr: 279,00 EUR zzgl. MwSt.
Kursbeginn: Einstieg jederzeit
Abschluss: Zertifikat
Schulung zum Beauftragten für Medizinproduktesicherheit nach § 6 MPBetreibV
Gemäß § 6 der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) muss seit 01.01.2017 in Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit benannt werden.
Benannt werden dürfen nur Personen, die sachkundig und zuverlässig sind und über eine medizinische, naturwissenschaftliche, pflegerische, pharmazeutische oder technische Ausbildung verfügen.
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit ist zentraler Ansprechpartner für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie Koordinator interner Prozesse in Bezug auf die Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten und der Umsetzung korrektiver Maßnahmen.
Ob nun als Beauftragter, Verantwortlicher oder als Anwender, ist es wichtig zu wissen, dass Medizinprodukte nur nach den Vorschriften
der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) errichtet, betrieben, angewendet und instandgehalten werden dürfen.
Erlangen Sie Kenntnisse über die Anforderungen und die daraus notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung in der Praxis.
Zielgruppe: Beauftragter für Medizinproduktesicherheit, Medizinproduktebeauftragter / Medizinprodukteverantwortlicher
Voraussetzung: Medizinische, naturwissenschaftliche, pharmazeutische, pflegerische oder technische Ausbildung gemäß § 6 Absatz 1 MPBetreibV
Sie können wählen zwischen Online oder Präsenz
Um sich im Job weiterbilden zu können, besteht nicht immer die Möglichkeit, an Präsenz-Seminaren teilzunehmen. Dafür fehlen oftmals Zeit und Geld.
Aus diesem Grund möchten wir Ihnen unsere Schulungen im Online-Format anbieten. Somit sind Sie vollkommen orts- und zeitunabhängig.
Sie können die Schulung zum Beauftragten für Medizinproduduktesicherheit wann und wo Sie möchten absolvieren und diese sogar beliebig oft pausieren.
So gewähren wir Ihnen Felixibilität in Sachen Fortbildung. Nachdem Sie unsere Online-Schulung vollständig durchlaufen sind und den abschließenden Test bestanden haben, erhalten Sie das Zertifikat Beauftragter für Medizinproduktesicherheit nach § 6 MPBetreibV.
Da Online-Schulungen nicht für jeden etwas sind, bieten wir Ihnen die Schulung zum Beauftragten für Medizinproduktesicherheit nach § 6 MPBetreibV auf Anfrage auch als Pärsenz-Seminar an. Hierbei können Sie von attraktiven Firmenkonditionen provitieren.
Kontaktieren Sie uns jetzt, um ein individuelles Angebot für eine Präsenz-Schulung zu erhalten oder buchen Sie ganz einfach online.

Einfache und schnelle Anmeldung zum Online Kurs
Die Schulung zum Beauftragten für Medizinproduktesicherheit ist jetzt auch als Selbstlern-Kurs verfügbar. Stellen Sie eine Buchungsanfrage über unser Kontaktformular oder buchen Sie den Kurs per PayPal.
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- Individuelle Kurse
Aufbau der einzelnen Module
1. Modul: Medizinprodukterecht
Das erste Modul beginnt mit einer Einführung in das Medizinproduktrecht. Es wird ein umfassender Überblick über den
gesamten rechtlichen Rahmen für Medizinprodukte gegeben. Dabei werden europäische sowie deutsche gesetzliche
Besonderheiten behandelt (MDR, MPDG, MPBetreibV, MPAMIV).
2. Modul: Medizinprodukte
Erfahren Sie in diesem Modul mehr zu den Grundlegenden Anforderungen an Medizinprodukte. Erläutert wird außerdem der
Unterschied zu Arzneimitteln. Abschließend werden die Klassifizierung, das CE-Kennzeichen sowie grafische Symbole zur
Kennzeichnung von Medizinprodukten behandelt. Zu dem werden die neuen Anforderungen in Bezug auf die Eigenherstellung
und die Produktidentifizierungsnummer (UDI) beleuchtet.
3. Modul: Betreiber- und Anwenderpflichten
Inhalt des dritten Moduls sind insbesondere die Pflichten von Betreibern und Anwendern sowie Erklärungen der damit
verbundenen Begriffe gemäß MPBetreibV.
4. Modul: Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Im vierten Modul erfahren Sie, wer einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit beauftragen muss und welche
Qualifikation diese Person nachweisen muss. Im Fokus der Lerneinheit stehen weiterhin die Aufgaben und Pflichten
des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit.
5. Modul: Tätigkeiten nach MPBetreibV
Zur Gewährleistung der Medizinproduktesicherheit müssen Medizinprodukte in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
Die damit verbundenen Tätigkeiten behandelt das fünfte Modul: Instandhaltung, Aufbereitung, sicherheits- und
messtechnische Kontrollen und die damit verbundenen Dokumentationspflichten. Im Fokus stehen die neuen Anforderungen
im Zusammenhang mit der Aufbereitung von Einmalprodukten und dem Implantationsausweis.
6. Modul: Vorkommnisse
Erhalten Sie im letzten Modul einen Überblick zur Meldepflicht, die seit Mai 2021 nicht mehr in der MPSV, sondern in
der MPAMIV geregelt wird: Was ist ein Vorkommnis? Welche Personen müssen Vorkommnisse melden? Welche Behörde ist
zuständig? Wie ist der Ablauf einer Meldung?
Auszug aus den Schulungsfolien




