Schulung Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Mit unserer praxisnahen Schulung erwerben Sie das erforderliche Wissen und die notwendigen Fähigkeiten, um die Rolle des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit nach § 6 MPBetreibV erfolgreich zu übernehmen.
Das Wichtigste auf den Punkt gebracht
Regulatorische Anforderungen kennen und umsetzen
Gemäß § 6 der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) muss in Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten eine kompetente und zuverlässige Person als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit benannt werden.
Diese Online-Schulung vermittelt kompakt und verständlich das für Beauftragte für Medizinproduktesicherheit notwendige Wissen über relevante Rechtsgrundlagen, das Meldewesen sowie praktische Methoden zur Umsetzung der Anforderungen.
4-6 Stunden
Einstieg jederzeit
Zertifikat
279,00 EUR
In eigenem Tempo die Ausbildung zum Beauftragten für Medizinproduktesicherheit absolvieren
Erforderliche Qualifikation erwerben
Zielgruppe:
Die Schulung richtet sich an Personen, die als Beauftragte für Medizinproduktesicherheit in Gesundheitseinrichtungen tätig werden möchten. Dabei zählen zu den Gesundheitseinrichtungen sämtliche Einrichtungen in denen Medizinprodukte durch medizinisches Personal, Personen der Pflegeberufe oder sonstige dazu befugte Personen berufsmäßig angewendet werden (§ 2 Abs. 4 MPBetreibV). Beispiele hierfür sind Krankenhäuser, Arztpraxen oder Medizinische Versorgungszentren.
Voraussetzungen: Medizinische, naturwissenschaftliche, pflegerische, pharmazeutische oder technischer Ausbildung, welche in § 6 Absatz 1 MPBetreibV beschrieben ist.
Kursart: Online-Selbstlern-Kurs
Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit ist zentraler Ansprechpartner für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie Koordinator interner Prozesse in Bezug auf die Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten und der Umsetzung korrektiver Maßnahmen.
Ob nun als Beauftragter, Verantwortlicher oder als Anwender, ist es wichtig zu wissen, dass Medizinprodukte nur nach den Vorschriften der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) errichtet, betrieben, angewendet und instandgehalten werden dürfen. Erlangen Sie Kenntnisse über die Anforderungen und die daraus notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung in der Praxis.
Erwerben Sie die erforderliche Qualifikation mit Trautmann Schulungen.
Inhalte und Ablauf
Aufbau des Kurses
Die Schulung zum Beauftragten für Medizinproduktesicherheit umfasst folgende Themen:
1. Modul: Medizinprodukterecht
Das erste Modul beginnt mit einer Einführung in das Medizinproduktrecht. Es wird ein umfassender Überblick über den gesamten rechtlichen Rahmen für Medizinprodukte gegeben. Dabei werden europäische sowie deutsche gesetzliche Besonderheiten behandelt (MDR, MPDG, MPBetreibV, MPAMIV).
2. Modul: Medizinprodukte
Erfahren Sie in diesem Modul mehr zu den Grundlegenden Anforderungen an Medizinprodukte. Erläutert wird außerdem der Unterschied zu Arzneimitteln. Abschließend werden die Klassifizierung, das CE-Kennzeichen sowie grafische Symbole zur Kennzeichnung von Medizinprodukten behandelt. Zu dem werden die neuen Anforderungen in Bezug auf die Eigenherstellung und die Produktidentifizierungsnummer (UDI) beleuchtet.
3. Modul: Betreiber- und Anwenderpflichten
Inhalt des dritten Moduls sind insbesondere die Pflichten von Betreibern und Anwendern sowie Erklärungen der damit verbundenen Begriffe gemäß MPBetreibV.
4. Modul: Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Im vierten Modul erfahren Sie, wer einen Beauftragten für Medizinproduktesicherheit beauftragen muss und welche Qualifikation diese Person nachweisen muss. Im Fokus der Lerneinheit stehen weiterhin die Aufgaben und Pflichten des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit.
5. Modul: Tätigkeiten nach MPBetreibV
Zur Gewährleistung der Medizinproduktesicherheit müssen Medizinprodukte in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Die damit verbundenen Tätigkeiten behandelt das fünfte Modul: Instandhaltung, Aufbereitung, sicherheits- und messtechnische Kontrollen und die damit verbundenen Dokumentationspflichten. Im Fokus stehen die neuen Anforderungen im Zusammenhang mit der Aufbereitung von Einmalprodukten und dem Implantationsausweis.
6. Modul: Vorkommnisse
Erhalten Sie im letzten Modul einen Überblick zur Meldepflicht, die seit Mai 2021 nicht mehr in der MPSV, sondern in der MPAMIV geregelt wird: Was ist ein Vorkommnis? Welche Personen müssen Vorkommnisse melden? Welche Behörde ist zuständig? Wie ist der Ablauf einer Meldung?
Die Schulung wird von erfahrenen Fachleuten durchgeführt, die über langjährige Erfahrung in der Medizinproduktesicherheit verfügen.
Lebendiger Methodenmix mit konkreten Beispielen
Auszug aus den Schulungsunterlagen
Das sagen unsere Kunden
Stimmen unserer Kurs-Teilnehmer
Flexibilität beim Lernen
Online-Seminar
Um sich beruflich weiterzubilden, ist es nicht immer möglich, an Präsenzseminaren teilzunehmen, da oft Zeit und Geld fehlen. Daher möchten wir Ihnen anbieten, unsere Schulungen im Online-Format zu absolvieren. Dadurch sind Sie vollkommen flexibel, was Ort und Zeit angeht. Sie können die Schulung zum Beauftragten für Medizinproduktesicherheit nach Ihren eigenen Bedürfnissen absolvieren und sogar beliebig oft unterbrechen. Auf diese Weise bieten wir Ihnen maximale Flexibilität bei Ihrer Weiterbildung. Nach erfolgreichem Abschluss unserer Online-Schulung und dem Bestehen des abschließenden Tests erhalten Sie das Zertifikat zum Beauftragten für Medizinproduktesicherheit gemäß § 6 MPBetreibV.
Da nicht jeder die Online-Schulungen bevorzugt, besteht die Möglichkeit, die Schulung zum Beauftragten für Medizinproduktesicherheit nach § 6 MPBetreibV auch als Präsenz-Seminar zu besuchen. Dabei stehen attraktive Firmenkonditionen zur Verfügung. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, um ein maßgeschneidertes Angebot für die Präsenz-Schulung zu erhalten oder buchen Sie bequem online.
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Nutzen Sie die Gelegenheit und sichern Sie sich jetzt Ihren Platz in unserer Schulung zum Beauftragten für Medizinproduktesicherheit!
Beauftragter für Medizinproduktesicherheit
Vorteile der Schulung
Die Schulung zum Beauftragten für Medizinproduktesicherheit bietet Ihnen folgende Vorteile:
Sie erhalten die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten, um als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit tätig zu werden.
Sie sind auf die rechtlichen Anforderungen der Medical Device Regulation (MDR), Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV), des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG) und der Medizinprodukte-Anwendermelde- und Informationsverordnung (MPAMIV) vorbereitet.
Sie lernen, wie Sie auf Meldungen über Risiken von Medizinprodukten angemessen reagieren können.
Sie erhalten eine Zertifikat, das Ihre Qualifikation bestätigt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
In unserem zentralem Bereich Häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie alle Antworten und die häufigsten Fragen zu Ihrem Thema.
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