Interne AuditsUnterstützung bei der Durchführung z.B. als interner Auditor

Interne Audits nach DIN EN ISO 19011
Im Kapitel „9.2 Internes Audit“ fordert die ISO 9001, dass ein Unternehmen in „geplanten Abständen“ interne Audits (First Party Audits) durchführen muss. Dabei wird überprüft, ob das Qualitätsmanagementsystem die Anforderungen der Norm erfüllt. Es ist möglich, das interne Audit in Eigenregie durchzuführen oder einen Dienstleister wie uns mit der Durchführung zu beauftragen. Wir richten uns dabei nach dem anerkannten Leitfaden für Audits DIN EN ISO 19011.