Interne Audits nach DIN EN ISO 19011

Im Kapitel „9.2 Internes Audit“ fordert die ISO 9001, dass ein Unternehmen in „geplanten Abständen“ interne Audits (First Party Audits) durchführen muss. Dabei wird überprüft, ob das Qualitätsmanagementsystem die Anforderungen der Norm erfüllt. Es ist möglich, das interne Audit in Eigenregie durchzuführen oder einen Dienstleister wie uns mit der Durchführung zu beauftragen. Wir richten uns dabei nach dem anerkannten Leitfaden für Audits DIN EN ISO 19011.

Vorteile bei der Durchführung eines internen Audits mit uns

  • Auditoren dürfen Ihre eigene Tätigkeit nicht auditieren. Da häufig interne Auditoren gleichzeitig QMBs sind, tritt hier häufig eine Zwickmühle auf. Hier bietet sich als Lösung die Beauftragung eines Beraters als internen Auditor an.
  • Unser Team ist für die Tätigkeit des internen Auditors qualifiziert, sodass die Ausbildung eines Mitarbeiters zum internen Auditor entfällt.
  • Wir kümmern uns um die Vorbereitung und Durchführung des internen Audits, sodass Ihnen mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft zur Verfügung steht.
  • Wir achten darauf, dass jeder Bereich im Unternehmen, mindestens einmal in 3 Jahren auditiert wird. Dadurch halten Sie einerseits die Vorgaben ein und reduzieren andererseits den Aufwand auf ein Minimum.
  • Durch die internen Audits erkennen Sie viele Verbesserungsmöglichkeiten, die im Tagesgeschäft häufig unerkannt oder unerwähnt bleiben.